Regelungen zur Überwachung der kurzparkzonen

Der Artikel wird laufend aktualisiert, dennoch kann keine Gewähr für die Vollständigkeit gegeben werden. Es wird daher empfohlen, sich bei der jeweiligen Gemeinde vorab zu informieren.

ACHTUNG: Bitte unbedingt Anrainer- und Behindertenparkplätze nicht verstellen und alle Halte- und Parkverbote beachten!

Nach derzeitigem Stand ist die Überwachung der Kurzparkzonen in folgenden Städten/Gemeinden ausgesetzt.

Salzburg
  • Stadt Salzburg
Kärnten
  • Klagenfurt (bis 24.01.2021), maximale Parkdauer muss weiterhin beachtet und gekennzeichnet (Parkuhr) werden.
  • Villach, maximale Parkdauer muss weiterhin beachtet und gekennzeichnet (Parkuhr) werden.
Niederösterreich
  • Perchtoldsdorf, maximale Parkdauer muss weiterhin beachtet und gekennzeichnet (Parkuhr) werden.
  • St. Pölten, maximale Parkdauer muss weiterhin beachtet und gekennzeichnet (Parkuhr) werden.
Burgenland
  • Neusiedl am See
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