Der Artikel wird laufend aktualisiert, dennoch kann keine Gewähr für die Vollständigkeit gegeben werden. Es wird daher empfohlen, sich bei der jeweiligen Gemeinde vorab zu informieren.
ACHTUNG: Bitte unbedingt Anrainer- und Behindertenparkplätze nicht verstellen und alle Halte- und Parkverbote beachten!
Nach derzeitigem Stand ist die Überwachung der Kurzparkzonen in folgenden Städten/Gemeinden ausgesetzt.
Salzburg
- Stadt Salzburg
Kärnten
- Klagenfurt (bis 24.01.2021), maximale Parkdauer muss weiterhin beachtet und gekennzeichnet (Parkuhr) werden.
- Villach, maximale Parkdauer muss weiterhin beachtet und gekennzeichnet (Parkuhr) werden.
Niederösterreich
- Perchtoldsdorf, maximale Parkdauer muss weiterhin beachtet und gekennzeichnet (Parkuhr) werden.
- St. Pölten, maximale Parkdauer muss weiterhin beachtet und gekennzeichnet (Parkuhr) werden.
Burgenland
- Neusiedl am See
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