Pathologie der uniklinik Aachen stellt deutsches register für COVID-19 obduktionen auf die beine

Das Institut für Pathologie an der Uniklinik der RWTH Aachen (Leitung: Frau Prof. Ruth Knüchel-Clarke) hat ein zentrales deutsches Register der Obduktionen von COVID-19 Erkrankten (DeRegCOVID) initiiert. Die Deutsche Gesellschaft für Pathologie (DGP) und der Bundesverband Deutscher Pathologen (BDP) begrüßen diesen Schritt und fordern alle Pathologien, die in der Lage sind, COVID-19 Fälle zu obduzieren, zur Unterstützung auf.

Sehr geehrte Frau Kollegin, sehr geehrter Herr Kollege,

so sehr die grundsätzlichen Meinungen über den Wert der Obduktion für die Medizin übereinstimmen, so differieren jedoch die Ansichten über die konkret leistbaren Beiträge vor allem kleinerer Institute für Pathologie zu diesem Thema. Das beruht oft auf nicht vorhandener oder beschaffbarer Schutzkleidung, schlecht ausgestatteten Obduktionssälen, schwierig in die Routine zu integrierende Tätigkeit an externen Orten, mangelhafter Bezahlung, vielleicht auch Unsicherheit, ob die Pathologie wirklich nennenswerte Beiträge zur Erkenntnis des Krankheitsbildes beitragen kann, und ganz allgemein auf einer gewissen Anämie des Obduktionswesens.

Die Öffentlichkeit schaut dennoch mit einer gewissen Neugier, vielleicht auch Hoffnung, auf das Fachgebiet, das idealerweise durch Obduktion zur Beantwortung einiger Fragen der klinischen Kollegen und damit zum Umgang mit den PatientInnen beitragen kann. Eine gute Initiative ist dabei das Deutsche Register von COVID-19 obduzierten Fällen (DeRegCOVID) an der RWTH Aachen, Institut für Pathologie, unter Leitung von Frau Professor Dr. med. Ruth Knüchel-Clarke

Das DeRegCOVID stellt sich Ihnen heute vor (siehe Anlage 1). Es soll die strukturierten Meldungen über COVID-19-Obduktionen sammeln und auswerten. Dazu erhalten Sie eine Exel-Tabelle mit den erwünschten Meldungseinzelheiten ( Anlage 2). Das Bundesgesundheitsministerium begrüßte bereits die Registertätigkeit und erbittet regelmäßige Rückmeldung.

Das Institut für Pathologie in Aachen stellt Ihnen darüber hinaus aus eigener Verwendung folgende an Ihre jeweiligen Bedingungen anpassbare Muster zur Verfügung:

  1. Eine Verfahrensanweisung zur Durchführung von Obduktionen bei bestätigtem COVID-19-Todesfall ( Anlage 3)
  2. Den Text einer Rundmail an die behandelnden Kolleginnen und Kollegen mit der Bitte um Einholung der Einwilligung der Angehörigen zur Obduktion ( Anlage 4)
  3. Ein Warnschild für den Eingang zum Sektionssaal ( Anlage 5)

Als Vorsitzender der Gesellschaft bitte ich diejenigen, die die sächlichen, personellen und finanziellen Mittel zur Verfügung haben, Obduktionen von COVID-19-Verstorbenen durchzuführen und deren Ergebnisse an das Register zu melden.

Wegen einer Reihe von Mitgliederanfragen sei aber auch an dieser Stelle betont, dass der Infektionsschutz in der Pathologie und Neuropathologie für ÄrztInnen und MitarbeiterInnen nach allen einschlägigen Vorschriften prinzipiell gewährleistet sein muss. Ist konkret der Schutz z.B. wegen mangelnder Ausrüstung nicht möglich, kann und darf eine Obduktion nicht durchgeführt werden. Voraussetzung für die Obduktion von COVID19-Verstorbenen ist auch, dass sie gezielt und mit möglichst speziellen Fragestellungen vorgenommen wird. Idealerweise findet sie in dafür speziell eingerichteten Instituten statt. Solche innerfachlichen Überlegungen ergänzen richtigerweise die an die externe Stelle Robert-Koch-Institut (RKI) gerichteten prinzipiellen Überlegungen. In diesem Sinn jedoch kann die Pathologie ihren genuinen Beitrag zum Krankheitsverständnis leisten.

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