Ministerkonferenz für raumordnung (MKRO)

Ziel und Aufgabe der MKRO ist die gegenseitige Unterrichtung und Abstimmung über grundsätzliche Fragen der Raumordnung und Landesplanung. Die Ministerkonferenz formuliert zu grundsätzlichen raumordnerischen Fragen politische Positionen und verfasst zu wichtigen Themen und Zweifelsfragen Beschlüsse und Empfehlungen. Diese haben keine Rechtswirkung gegenüber Dritten, jedoch eine hohe politische Bindungskraft.

Mitglieder der Ministerkonferenz sind gleichberechtigt die in den Ländern und im Bund für Angelegenheiten der Raumordnung zuständigen Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren sowie Chefinnen und Chefs der Staatskanzleien. Der Vorsitz der Konferenz wechselt zweijährig zwischen dem Bund und den Ländern.

Die Ministerkonferenz wird von ihren Gremien unterstützt: Der Hauptausschuss der MKRO, bestehend aus den zuständigen Abteilungsleitern/-rinnen der vorgenannten Raumordnungsbehörden von Bund und Ländern, nimmt insbesondere die ihm von der Ministerkonferenz übertragenen Aufgaben wahr und bereitet die Beratungen der Ministerkonferenz vor. Zur fachlichen Vorbereitung seiner Arbeiten hat der Hauptausschuss die Ausschüsse für Recht und Verfahren, für Struktur und Umwelt, für Technische Infrastruktur und Verkehr sowie für Europäische Raumentwicklung eingesetzt.

Folgende Dokumente finden Sie in den Anlagen:

Übersicht der Beschlüsse und Entschließungen (1967-2016)

Aktuelle Beschlüsse der 41. MKRO vom 09.03.2016

  • Leitbilder und Handlungsstrategien für die Raumentwicklung in Deutschland
  • Leitbilder 2016
  • Entschließung «Zentrale Orte»
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