Förderart: | Darlehen; Nachrangdarlehen |
Förderbereich: | Existenzgründung & -festigung; Unternehmensfinanzierung |
Fördergebiet: | Bund |
Förderberechtigte: | Existenzgründer/in; Unternehmen |
Ansprechpartner: | KfW Bankengruppe |
Ziel und Gegenstand
Das Programm dient der Förderung von Gründungs- und Festigungsvorhaben im Bereich der mittelständischen Wirtschaft durch Nachrangdarlehen. Die Darlehen haften unbeschränkt und erfüllen somit Eigenkapitalfunktion.Mitfinanziert werden–Grundstücke, Gebäude und Baunebenkosten,–Sachanlageinvestitionen (Kauf von Maschinen, Anlagen und Einrichtungsgegenständen),–Betriebs- und Geschäftsausstattung,–Erwerb eines Unternehmens einschließlich tätiger Übernahmen und Beteiligungen in Form von Asset Deals,–Material-, Waren- und Ersatzteillager (sofern es sich um eine Erstausstattung oder betriebsnotwendige, langfristige Aufstockung handelt),–extern erworbene Beratungsdienstleistungen, die einmalige Informationserfordernisse bei Erschließung neuer Märkte oder Einführung neuer Produktionsmethoden sicherstellen und–Kosten für erste Messeteilnahmen.Antragsberechtigte
Antragsberechtigt sind natürliche Personen, die–ein Unternehmen oder eine freiberufliche Existenz gründen oder–innerhalb von drei Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit Festigungsmaßnahmen durchführen.Die Kriterien der KMU-Definition der Europäischen Union müssen erfüllt sein.Voraussetzungen
Seit Aufnahme der Geschäftstätigkeit dürfen höchstens drei Jahre vergangen sein.Es muss sich um betriebsnotwendige Investitionen in Deutschland handeln, die dem Unternehmens-/Finanzierungsanteil des Antragstellers entsprechen.Der Antragsteller muss die erforderliche fachliche und kaufmännische Qualifikation sowie eine hinreichend unternehmerische Entscheidungsfreiheit besitzen.Sanierungsfälle und Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der Leitlinien der EU werden nicht unterstützt.Von einer Förderung ausgeschlossen sind Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien, Umschuldungen und Nachfinanzierungen bereits abgeschlossener Vorhaben sowie Anschlussfinanzierungen und Prolongationen, Baumaßnahmen für Betreutes Wohnen (Wohngebäude) sowie Treuhandkonstruktionen und stille Beteiligungen Dritter.Art und Höhe der Förderung
Die Förderung erfolgt in Form eines zinsverbilligten Nachrangdarlehens.Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 500.000 EUR je Antragsteller.Der Zinssatz wird in den ersten 10 Jahren der Laufzeit aus Mitteln des ERP-Sondervermögens vergünstigt und es wird eine Haftungsfreistellung auf Grund einer Bundesgarantie gewährt.Die eingesetzten eigenen Mittel sollen 15% (alte Länder) bzw. 10% (neue Länder und Berlin) der förderfähigen Kosten nicht unterschreiten. Sie können mit dem Nachrangdarlehen bis auf 45% (alte Länder) bzw. 50% (neue Länder und Berlin) der förderfähigen Kosten aufgestockt werden.Die Laufzeit beträgt 15 Jahre, die Tilgung beginnt nach sieben Jahren.Zinssatz: siehe aktuelle KonditionenMit dem Subventionswertrechner der KfW können Subventionswerte und Beihilfeintensitäten von Krediten auf Basis aktuell gültiger Konditionen berechnet werden.
Quelle
Richtlinie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) vom 5. Januar 2009, Bundesanzeiger Nr. 2 vom 7. Januar 2009, S. 31; Merkblatt der KfW Bankengruppe, Stand Januar 2018; KfW-Information vom 24. November 2017.
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