Energiesparende und umweltfreundliche Maßnahmen

Das Land gewährt in Verbindung mit geförderten Neubauvorhaben Zusatzförderungen in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses.

Höhe des Zuschusses

Die Höhe des Zuschusses ergibt sich aus der Gesamtzahl der Punkte multipliziert mit der förderbaren Nutzfläche und multipliziert mit dem Punktewert von:

  • € 12,— für Gebäude ≤ 300 m2 Nutzfläche
  • € 10,— für Gebäude > 300 m2 Nutzfläche

Bei der Zusatzförderung sind höchstens 21,5 Punkte möglich. Somit ergibt sich eine Fördersumme von
€ 28.380,— (21,5 Punkte x € 12,— x 110 m²). Wird zusätzlich eine thermische Solaranlage (max. 20 m² pro Wohnung förderbar) installiert, ergibt sich eine Fördersumme von € 32.580,—. Wird eine Photovoltaik-Anlage mit 7 kWpeek installiert, kann ein weiterer Zuschuss in Höhve von € 2.000,— gewährt werden.

Förderbare Maßnahmen auf einen Blick
Verbesserung der Energieeffizienz (Höchstwerte)
  • HWBRef,RK [kWh/m²a]: 10 x (1 + 3,0 / lc) oder................................................................. 3 Punkte
  • HWBRef,RK [kWh/m²a]: 23 mit Komfortlüftungsanlage ................................................ 7 Punkte

TIPP: Passivhäuser erreichen in der Regel die Stufe mit 7 Punkten. Weiters sind Zusatzpunkte für z.B. Heizungsanlage, Komfortlüftungsanlage und Luftdichtheitstest möglich.

Hocheffiziente alternative Energiesysteme
  • Biomasseheizung (z.B. Pellets, Hackgut, Stückholz) oder ......................................... 3 Punkte
  • Wärmepumpen (Wärmequelle: Grundwasser, Erdreich, Luft) oder ........................ 3 Punkte
  • Fern-/Nahwärme (aus mindestens 80% erneuerbarer Energie, Abwärme) ........... 1 Punkt
  • Thermische Solaranlage je m² Kollektor-Aperturfläche............................................... € 210,-
  • Photovoltaik-Anlage für 6. und 7. KWpeak jeweils ...........................................................€ 1.000,-

Effiziente Warmwasserbereitung ........................................................................................ ½ Punkt

 

Solaranlagen
  • Produktzertifizierung nach «Solar-Keymark"-Richtlinie oder „Austria Solar“ Gütesiegel erforderlich
  • Kollektor-Aperturfläche pro Wohnung:
    für Gebäude ≤ 300 m² Wohnnutzfläche mindestens 4 m²
    für Gebäude > 300 m² Wohnnutzfläche mindestens 2 m²
  • maximal 20 m² pro Wohnung
  • mindestens 50 Liter Speicherinhalt pro m² Kollektor-Aperturfläche
  • Wärmemengenzähler erforderlich
Photovoltaik-Anlage

Die Förderung der PV-Anlage bezieht sich auf die Anlagenleistung, die über 5 kWpeak hinausgeht. Förderungsfähig sind das 6. und 7. kWpeak. Voraussetzung für die Förderung ist, dass für das 6. und das 7. kWpeak keine Förderung des Bundes (insbesondere des Klima- und Energiefonds, abgewickelt über die Kommunalkredit Public Consulting GmbH; der OeMAG, Abwicklungsstelle für die Ökostrom AG) in Anspruch genommen wird.

Effiziente Warmwasserbereitung

Gefördert wird der Einbau von effizienten Warmwasserbereitungssystemen (z.B. Brauchwasserwärmepumpen) in Kombination mit effizienten Speicher, deren Energieeffizienz zumindest der Klasse B entspricht (Warmhalte-verlust: <12 + 5,93 x V0,4 [Watt]; V = Speichervolumen in Liter). Die Wärmeverteilung (Verteil- und Steigleitungen) muss mit einer Dämmstoffstärke von zumindest dem Rohrdurchmesser gedämmt sein. Bei Gebäuden > 300 m² Nutzfläche müssen Niedertemperatur-Zwei-Leiterstationen mit einer maximalen Vorlauftemperatur von 55°C oder Rücklaufwärmepumpen in den Wohnungen eingesetzt werden.

Wassersparende Armaturen (z.B. WC Spülmengen-Dosierung (Spartaste), Duschkopf mit max. 6 l/min oder Waschtisch mit max. 5 l/min) sollen standardmäßig installiert werden.

Energie und Energieversorgung
Thermischer Komfort im Sommer
  • Sonnenschutzeinrichtungen (z.B. Außenraffstore, Rollläden) ................................................. 1 Punkt
    Passive Maßnahmen zur Vermeidung sommerlicher Überwärmung der Räume an Ost-, Süd- und West-Fassaden sowie Räume mit Dachfenster (außenliegende, elektrisch betriebene, bewegliche Sonnen­schutzein­richtung) werden im Rahmen der Zusatzförderung gefördert. Diese Sonnenschutzeinrichtungen, wie z.B. Außenraffstore und Außenjalousien, Rollläden und Senkrechtmarkisen müssen einen Abminderungsfaktor
    gtot-Wert ≤ 0,14 aufweisen, unabhängig von der Anwesenheit von Personen verwendbar sein (z.B Zeitsteue­rung) sowie eine für die Windverhältnisse am Standort geeignete Gebrauchstauglichkeit aufweisen.
Raumluftqualität
  • Komfortlüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung ............................................................. 3 Punkte
    Eine Komfortlüftung mit Wärmerückgewinnung ist im Rahmen der Zusatzförderung förderbar, wenn eine Zu- und Abluftanlage mit einem zentralen, dezentralen oder wohnungsbezogenen Lüftungsgerät (keine Einzellüfter) mit Wärmerückgewinnung installiert wird und bestimmte Effizienz- und Komfortkriterien erfüllt werden (Wohnbauförderungsrichtlinie). Die fachgerechte Ausführung der Anlage ist mittels Abnahmeformular zu bestätigen.

TIPP: Eine Komfortlüftungsanlage sorgt kontinuierlich für frische Raumluft, auch bei geschlossenen Fenstern. Außerdem bleiben Lärm, Pollen und lästige Insekten draußen. Zudem wird überflüssige Feuchtigkeit permanent abgeführt, damit Schimmel keine Chance hat. Wer die Fenster dennoch öffnen will, kann dies natürlich jederzeit tun.

Baustoffe und Konstruktion
ökologisch vorteilhafte Baustoffe (Ökoindex 3)
  • OI3TGH,BGF— Kennzahl ≤ 110 oder........................................................................................... 2 Punkte
  • OI3TGH,BGF— Kennzahl ≤ 70 .................................................................................................... 4 Punkte
Planung und Qualitätssicherung
Qualitätsnachweise für Planung und Ausführung
  • klimaaktiv Haus Silber oder Bronze Deklaration .................................................................. ½ Punkt
  • Passivhauszertifizierung nach PHI, klimaaktiv Haus Gold .....................................................1 Punkt
Qualitätsnachweis luftdichte Gebäudehülle
  • Luftwechsel Gebäude n50 ≤ 1,0 [1/h] oder ............................................................................... ½ Punkt
  • Luftwechsel Gebäude n50 ≤ 0,6 [1/h] .......................................................................................1 Punkt

TIPP: Risse und Fugen in einem Gebäude führen zu hohen Wärmeverlusten, mindern den Komfort und können zu Bauschäden führen. Diese entstehen meist innerhalb der Konstruktion und werden daher oft später erkannt. Mit dem Luftdichtheitstest kann während des Bauablaufes die Qualität der Gebäudehülle bestimmt und damit späteren Schäden vorgebeugt werden.

Klimawandelanpassung
  • Dachbegrünung.................................................................. € 20,- pro m² begründe Fläche

Förderungsfähig sind Maßnahmen ab einer durchwurzelbaren Aufbaudicke von mindestens 10 Zentimetern.

Umwelfreundliche Mobilität
  • qualitätsvolle Fahrrad- / E-Bike-Stellplätze ............................................................ 1 Punkt

Förderungsfähig sind qualitätsvolle Fahrrad- / E-Bike-Stellplätze mit mindestens 3 m² je Wohnung, welche überdacht und leicht zugänglich, absperrbar und beleuchtet sind. Ein Elektroanschluss ist erforderlich.

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