Die zukunft fährt elektrisch

Die Bundesregierung unterstützt die Elektromobilität — mit Batterie sowie mit wasserstoffbetriebener Brennstoffzelle — mit umfangreichen Förderaktivitäten. Ziel ist es, den Verkehrssektor energieeffizienter, klima- und umweltverträglicher zu gestalten. Dafür muss die Elektromobilität wettbewerbsfähig am Markt etabliert werden. Gleichzeitig sollen vor allem für den Straßenverkehr neue, regenerative Energiequellen erschlossen und so die Abhängigkeit vom Erdöl verringert werden. Die Zukunft fährt elektrisch — mit Batterie oder Brennstoffzelle.

Ich bin überzeugt: Die Elektromobilität bietet wichtige industriepolitische Chancen für Deutschland. Wenn es darum geht, unsere Mobilität umweltfreundlich zu gestalten und die Klimaschutzziele zu erreichen, dann ist die Elektromobilität eine Schlüsseltechnologie. Strom und Wasserstoff sind die Treibstoffe der Zukunft.

Andreas Scheuer, Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur

Hintergrund
Elektromobilität als Baustein einer zukunftsfähigen Mobilität

Der Begriff Elektromobilität (auch EMobilität) steht für Fortbewegung mithilfe von Elektromotoren. Autos, Busse, Nutzfahrzeuge, Züge, Fahr- und Motorräder, Schiffe und kleinere Flugzeuge – sie alle können mit elektrischer Energie angetrieben werden. Ein elektrisch betriebenes Fahrzeug im Sinne des Elektromobilitätsgesetzes ist ein reines Batterieelektrofahrzeug, ein von außen aufladbares Hybridelektrofahrzeug oder ein Brennstoffzellenfahrzeug.

E-Mobilität ist eine Schlüsseltechnologie für die Gestaltung eines sauberen und effizienten Verkehrssystems. Sogenannte fossile Energieträger wie Erdöl oder Erdgas führen in unserem Straßenverkehr seit Jahren zu hohen CO2-Emissionen und zu einer zunehmenden Belastung des Klimas. Der Strom, den Elektrofahrzeuge benötigen, wird entweder von leistungsfähigen Batterien oder von einer Brennstoffzelle bereitgestellt. In der Brennstoffzelle wird die chemische Energie von Wasserstoff direkt in Strom umgewandelt. Elektrofahrzeuge laden an Ladestationen oder tanken gasförmigen Wasserstoff an Tankstellen, sind leise und stoßen lokal keine klima- und gesundheitsschädlichen Emissionen aus. Mit Strom aus regenerativen Quellen angetriebene Elektrofahrzeuge sind daher eine sehr gute Alternative zu Fahrzeugen mit Verbrennungsmotoren.

Das BMVI unterstützt die anwendungsorientierte Forschung und Entwicklung im Bereich Elektromobilität, die Beschaffung von Elektrofahrzeugen und den Ausbau von Ladeinfrastruktur (Ladestationen für Elektrofahrzeuge und Wasserstofftankstellen) in Deutschland technologieoffen und verkehrsträgerübergreifend.

Das Bundesverkehrsministerium fördert Plug-in-Hybride, Batterieantriebe und Brennstoffzellen

  • im Personen- und Güterverkehr auf der Straße (z. B. für Pkw, Elektrobusse, Nutz- und Lieferfahrzeuge),
  • Batterie- und Brennstoffzellenantriebe im Schienenverkehr (Diesel-Hybrid-Traktion),
  • Batterie- und Brennstoffzellenantriebe im Luftverkehr (z. B. Brennstoffzellen für die Bord-Energieversorgung),
  • Batterie- und Brennstoffzellenantriebe in der Schifffahrt (Brennstoffzellen für die Stromversorgung).
Hybridfahrzeuge

Ein Hybridantrieb verbindet zwei unterschiedliche Antriebssysteme: Das Fahrzeug hat einen Verbrennungs- sowie einen Elektromotor. Je nach Bauart können beide Motoren gemeinsam oder unabhängig voneinander auf den Antrieb wirken. Ein paralleler Hybrid wird sowohl vom Verbrennungs- als auch vom Elektromotor angetrieben. Bei einem seriellen Antriebssystem hingegen treibt der Verbrenner lediglich einen Generator an, der als Stromlieferant die Batterie des Elektromotors speist. Das Fahrzeug wird also rein elektrisch angetrieben. Sogenannte Plug-in-Hybride können an einer einfachen Haushaltssteckdose oder an einer Ladestation wieder aufgeladen werden.

Elektromobilitätsgesetz

Mit dem unter der Federführung von BMVI und BMUB erarbeiteten und am 12. Juni 2015 in Kraft getreten Elektromobilitätsgesetz (EmoG) wird das Ziel verfolgt, elektrisch betriebenen Fahrzeugen im Straßenverkehr besondere Privilegien einzuräumen zu können. Dazu gehören beispielsweise die Zuweisung besonderer Parkplätze an Ladestationen im öffentlichen Raum, die Verringerung oder der Erlass von Parkgebühren sowie die Ausnahme von bestimmten Zufahrtsbeschränkungen. Zur besseren Überprüfbarkeit werden die Fahrzeuge speziell gekennzeichnet (sogenanntes „E-Kennzeichen“).

Erste Berichterstattung zum Elektromobilitätsgesetz veröffentlicht

§ 7 Elektromobilitätsgesetz sieht vor, dass alle drei Jahre und erstmals im Juli 2018 ein gemeinsamer Fortschrittsbericht vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) und Bundesministerium für Naturschutz, Umwelt und nukleare Sicherheit (BMU) vorgelegt wird. Bei dem Bericht handelt es sich um eine externe Evaluierung, die den aktuellen Diskussionsstand, insbesondere in Kommunen und Fachkreisen, abbildet. Die enthaltenen Empfehlungen sind nicht als Vorfestlegungen im Hinblick auf mögliche Anpassungsbedarfe zu verstehen. Sie stellen einen wichtigen Beitrag zur weiteren Diskussion um die Förderung der Elektromobilität dar.

Das Elektromobilitätsgesetz ist heute wichtiger Bestandteil der Förderung des Markthochlaufs von elektrisch betriebenen Fahrzeugen durch die Bundesregierung. Mehr als 100 Städte und Kommunen nutzen aktuell die gesetzlichen Möglichkeiten der Bevorrechtigung solcher Fahrzeuge. Der Bericht zeigt, dass die Umsetzung des Elektromobilitätsgesetzes eine positive Wirkung auf die Bestands- und Neuzulassungszahlen von Elektrofahrzeugen hat.

Fördermaßnahmen der Bundesregierung
Bisher fünf Milliarden Euro zur Förderung der Elektromobilität

Seit dem Jahr 2009 hat die Bundesregierung Fördermittel in Höhe von rund 5 Milliarden Euro bereitgestellt und Rahmenbedingungen gesetzt, um Elektromobilität attraktiver zu machen. Allein für den Aufbau der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge stehen bis zum Jahr 2020 insgesamt 300 Millionen Euro zur Verfügung.

Förderprogramm Batterie-Elektromobilität
Das BMVI fördert verkehrsträgerübergreifend

Auf Basis der Förderrichtlinie Elektromobilität vom Dezember 2017 treibt das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur die Forschung und Entwicklung alternativer Antriebe verkehrsträgerübergreifend weiter voran. Ziel ist es, die Kosten der benötigten Technologien, Komponenten oder Systeme zu reduzieren. Darüber hinaus unterstützt das BMVI die kommunalen Akteure beim Aufbau der Elektromobilität vor Ort.

Damit sich Elektrofahrzeuge möglichst schnell auf breiter Front durchsetzen, wird die Beschaffung von Pkw, Nutzfahrzeugen, Bussen und Sonderfahrzeugen mit elektrischen Antrieben inklusive der dafür notwendigen Ladeinfrastruktur unterstützt.

Ein weiterer Schwerpunkt der Richtlinie ist die Förderung kommunaler Elektromobilitätsprojekte. Koordiniert wird das Förderprogramm von der NOW GmbH (Nationale Organisation Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie).

Die programmatische wissenschaftliche Begleitforschung

Die Fördervorhaben werden auf programmatischer Ebene zu den Themenfeldern Innovative Antriebe und Fahrzeuge, Ladeinfrastruktur, Rahmenbedingungen und Markt sowie Vernetzte Mobilität wissenschaftlich begleitet, um den Erfahrungsaustausch zwischen den beteiligten Akteuren und die Fortentwicklung der Förderrichtlinie sicherzustellen.

Förderprogramm Ladeinfrastruktur
Ladeinfrastruktur bedarfsgerecht etablieren

Eine zentrale Voraussetzung für den Hochlauf der Elektromobilität in Deutschland ist eine flächendeckende und auf die Bedürfnisse der Verbraucher ausgerichtete Ladeinfrastruktur. Für viele Menschen kommt die Anschaffung eines Elektrofahrzeugs nur dann in Frage, wenn sie dieses in einem akzeptablen Zeitraum und in räumlicher Nähe laden können. Die Förderprogramme des BMVI leisten einen zentralen Beitrag, bundesweit ein bedarfsgerechtes Netz von Ladestationen aufzubauen.

Mindestens 15.000 neue Ladestationen

Das BMVI wird bis Ende 2025 den Aufbau von Ladesäulen mit rund sechs Milliarden Euro fördern. Ziel ist der Aufbau einer flächendeckenden und bedarfsgerechten Ladeinfrastruktur für batterieelektrische Fahrzeuge in Deutschland. Das BMVI fördert dabei die Ladesäulen-Hardware wie auch den Netzanschluss sowie Modernisierungsmaßnahmen an bestehender Ladeinfrastruktur. Das Förderprogramm Ladeinfrastruktur wird bis Ende 2025 verlängert, mit einem Budget von 500 Millionen Euro.

Im Rahmen der Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur wurden in insgesamt sechs Förderaufrufen rund 31.000 Ladepunkte bewilligt, davon gut 9.700 Schnellladepunkte. Das entspricht einem Fördervolumen von rund 261 Millionen Euro. Gut 11.500 der geförderten Ladepunkte sind bereits in Betrieb (Stand 04.01.21).

Schnell- und Normalladung werden einander in Zukunft noch stärker ergänzen. Das Schnellladen mit Gleichstrom (DC direct current) stellt sicher, dass Fahrzeugnutzer in ganz Deutschland ihre Elektroautos ohne Umwege und Wartezeiten aufladen können. Das Normalladen mit Wechselstrom (AC alternating current) ist in erster Linie für Standorte vorgesehen, an denen der Kunde länger verweilt. Die Gesamtkoordination des bedarfsgerechten Ladeinfrastrukturaufbaus erfolgt mithilfe des 2018 entwickelten StandortTools. Das StandortTool erfasst die vorhandenen Infrastrukturen für alternative Kraftstoffe und identifiziert geeignete Standorte für einen flächendeckenden Aufbau.

Neben der öffentlichen Ladeinfrastruktur fördert das BMVI auch private Ladeinfrastruktur an Wohngebäuden mit einer Pauschalen von 900 Euro.

Elektromobilität mit Wasserstoff / Brennstoffzelle
Innovative Mobilität dank alternativer Kraftstoffe

Wir müssen unser Verkehrssystem mittel- bis langfristig auf nachhaltige Technologien umrüsten, wenn wir auch in Zukunft mobil sein wollen. Dafür besteht neben batterieelektrischer Mobilität die Möglichkeit Fahrzeuge mit Wasserstoff anzutreiben. So ist es etwa möglich, regenerativ gewonnene Energie in Form von Wasserstoff zu speichern und unabhängig vom Ort der Energieerzeugung umweltfreundlich einzusetzen. Diese Eigenschaften machen Wasserstoff für mobile Anwendungen besonders interessant. Bei Fahrzeugen wird Wasserstoff meist in Verbindung mit Brennstoffzellen eingesetzt. Eine mit Wasserstoff betriebene Brennstoffzelle wandelt den gasförmigen Wasserstoff zusammen mit Luftsauerstoff in einem elektrochemischen Prozess direkt in Elektrizität um. Freigesetzt wird nur reiner Wasserdampf. Die Brennstoffzelle arbeitet dabei hocheffizient und sauber.

Die Bundesregierung unterstützt diese vielversprechende Technologie deshalb bereits seit 2007 im Nationale Innovationsprogramm Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie (NIP). Es wird vom BMVI als ressortübergreifendes Programm gemeinsam mit der Industrie und der Wissenschaft umgesetzt. Ziel ist die Marktvorbereitung der Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie als zukünftige Alternative zu fossilen Kraftstoffen. Gerade bei hohen Anforderungen an Reichweite, in schwierigem topografischen Gelände und bei schweren Fahrzeugen wie Oberklasse-Pkw, im Nutzfahrzeugbereich oder bei Zügen und Schiffen ist die Brennstoffzelle eine sinnvolle Ergänzung zu Batteriefahrzeugen.

International wettbewerbsfähig bleiben

Durch die stabilen Rahmenbedingungen und aufgrund der Fördermöglichkeiten, die das NIP bietet, ist in Deutschland eine Industriebranche entstanden, die international wettbewerbsfähig ist.
Im Zeitraum 2006 bis 2016 investierte der Bund 700 Millionen Euro. Die gleiche Summe wurde von der Industrie bereitgestellt. Dank dieser Initiative konnte in den vergangenen Jahren die Lücke zwischen grundlegender Forschung und Entwicklung und dem Markt geschlossen werden.
Im NIP 2 (2016-2026) soll die Technologie nun wettbewerbsfähig am Markt etabliert werden.
Das BMVI stellt dafür jährlich ca. 80 Millionen Euro bereit. Gegenwärtig fördert das BMVI die Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie über zwei Förderrichtlinien, einerseits für Forschung, Entwicklung und Innovation, andererseits zur Marktaktivierung durch Investitionszuschüsse, etwa für Brennstoffzellenfahrzeuge, Tankstelleninfrastruktur oder Elektrolyseanlagen zur Erzeugung von grünem Wasserstoff.

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