Das neue kurzarbeitergeld in der corona-krise

Von den Corona-Pandemie sind zwischenzeitlich nahezu alle Wirtschaftsbereiche betroffen. Kurzarbeit ist ein gutes Mittel, um in dieser Situation die Liquidität der Unternehmen und Arbeitsplätze zu sichern. Die Bundesregierung hat am 23. März 2020 auf dem Verordnungsweg die Konditionen der Kurzarbeit für Unternehmen rückwirkend zum 01. März 2020 verbessert.

Mit den neuen Vorschriften können noch mehr Betriebe Kurzarbeit nutzen. Um Kurzarbeit anmelden zu können, musste bislang mindestens ein Drittel der im Betrieb Beschäftigten von einem Arbeits- und Lohnausfall betroffen sein. Künftig reichen zehn Prozent der Beschäftigten. Hinzu kommt, dass die Bundesagentur für Arbeit (BA) nun auch die Sozialversicherungsbeiträge voll erstattet. Bisher mussten die Arbeitgeber diese Beiträge in voller Höhe selbst übernehmen. Das ist die beste soziale Sicherung, die aktuell zur Verfügung steht.

In unserem Webinar haben wir zusammen mit der Regionaldirektion (RD) Bayern der Bundesanstalt für Arbeit Informationen über die Einführung von Kurzarbeit sowie die Beantragung und Inanspruchnahme des Kurzarbeitergeldes geboten.

Weiterführende Informationen und Services zum Thema Corona-Virus sind im ServiceCenter Corona-Pandemie zugänglich. Hier finden Sie auch unsere Videohilfen zur Anzeige, Berechnung und Auszahlung des Kurzarbeitergeldes.

Alle Detailfragen, die uns während des Webinars und noch im Nachgang gestellt wurden, haben wir nach Themen geordnet und in Abstimmung mit der RD Bayern beantwortet. Mit diesem FAQ-Katalog bieten wir Ihnen eine kompakte Erörterung zu den häufigsten authentischen Fragen und Anliegen aus den Webinaren.

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