Das 2017 ins leben gerufene „Nationale präventionsprogramm gegen islamistischen extremismus“ (NPP) wird fortgesetzt

Bevor Radikalisierungsprozesse in Terrorgefahr umschlagen, muss gehandelt werden. Eine nachhaltige Präventionsarbeit ist Ausdruck einer wehrhaften Demokratie. Das „Nationale Präventionsprogramm gegen islamistischen Extremismus“ (NPP) ist Teil einer Schwerpunktsetzung in diesem Bereich.

Die Bundesregierung hat in der letzten Legislaturperiode die Präventionsarbeit gegen gewaltbereiten Extremismus (Rechtsextremismus, linke Militanz, islamistischer Extremismus) unter anderem mit der 2016 verabschiedeten „Strategie der Bundesregierung zur Extremismusprävention und Demokratieförderung“ deutlich verstärkt und die Handlungsfelder strategisch vernetzt.

2017 wurde das „Nationale Präventionsprogramm gegen islamistischen Extremismus“ (NPP) beschlossen. Im aktuellen Koalitionsvertrag für diese Legislaturperiode wurde vereinbart, dass dieses Programm fortgesetzt wird. Dem liegt die übereinstimmende Einschätzung zugrunde, dass die Bewältigung des islamistischen Extremismus eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist und sowohl repressive als auch verstärkt präventive Ansätze und Maßnahmen erforderlich sind.

Um zu verhindern, dass junge Menschen sich überhaupt erst radikalisieren, sollen Jugendliche an unterschiedlichen „Orten der Prävention“ besser erreicht werden, zum Beispiel in den Kommunen, in den Familien, in Bildungseinrichtungen und auch in Moscheegemeinden. Die Prävention und Deradikalisierung in Strafvollzug und Bewährungshilfe, die gesellschaftliche Integration und Teilhabe sowie das Netzwerk an Beratungs- und Informationsstellen soll weiter gestärkt und ausgebaut werden.

Im Rahmen der Umsetzung dieses Programms wurden den Landes-Demokratiezentren zusätzliche Mittel für Projekte gegen islamistischen Extremismus zur Verfügung gestellt. Auch die Mittel für die Partnerschaften für Demokratie sollen 2018 um bis zu 20.000 € aufgestockt werden. Die Förderleitlinien im Bereich J — Prävention und Deradikalisierung in Strafvollzug und Bewährungshilfe wurden angepasst und sehen jetzt eine Förderung pro Bundesland/Träger und Jahr von bis zu 500.000 EUR statt bisher 300.000 EUR vor.

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