Blitzer-apps: Bundesrat präzisiert verbot in der straßenverkehrsordnung

Bei vielen Autofahrern sind Blitzer-Apps, die vor Radarkontrollen warnen, nach wie vor beliebt. In Deutschland sind diese digitalen Hilfsmittel allerdings verboten. Doch in der Straßenverkehrsordnung gab es bislang keine klare Regelung dazu. Nun hat der Bundesrat nachgebessert.

Berlin. Der Bundesrat hat am vergangenen Freitag über eine neue Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) abgestimmt. Demnach ist es verboten, Blitzer-Apps fürs Smartphone während der Autofahrt zu verwenden. “Dies galt schon zuvor, wird jetzt aber nochmal deutlich klargestellt”, teilt das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) mit.

Bundesrat vertagt Abstimmung über StVO-Novelle

Über eine Anpassung der Straßenverkehrsordnung wollte der Bundesrat eigentlich bereits Ende 2019 abstimmen. Doch auf Länderebene herrschte noch Diskussionsbedarf, sodass die endgültige Entscheidung letztlich auf Mitte Februar 2020 vertagt wurde.

Die Ergebnisse der Bundesratssitzung betreffen vor allem Paragraph 23 der StVO. Dieser regelt die Nutzung von Radarwarngeräten und lautet bisher:

Paragraph 23 der StVO wird ergänzt

Mitinbegriffen, wenn auch nicht explizit im Paragraphen genannt, waren auch Blitzer-Apps. Wer bei der Benutzung einer solchen App erwischt wird, muss auch weiterhin mit einem Bußgeld in Höhe von 75 Euro und mit bis zu einem Punkt in Flensburg rechnen.

Um die Reichweite von Paragraph 23 zu verdeutlichen, hat der Bundesrat nun dafür gestimmt, dass das Gesetz einfach um einen weiteren Satz ergänzt wird.

Gesetzeslücke: Paragraph gilt nicht für Beifahrer

Diese Änderung soll nun schnellstmöglich in Kraft treten. Ausgenommen sind weiterhin Blitzermeldungen im Radio. Der Grund: Radio-Warnungen sind im Vergleich zu illegalen Geräten und Apps weniger präzise, wenn es darum geht, den Standort der Blitzer anzugeben. Autofahrer halten somit in der Regel über einen längeren Zeitraum innerhalb der gemeldeten “Gefahrenstrecke” die vorgeschriebene Geschwindigkeit ein.

Nicht ausgenommen von der Regelung sind Navigationsgeräte mit Radarwarnfunktion. Der Besitz eines solchen Gerätes ist grundsätzlich nicht strafbar. Wer jedoch die Warnfunktion verwendet und von der Polizei dabei erwischt wird, erhält ebenfalls ein Bußgeld in Höhe von 75 Euro und bis zu einen Punkt in Flensburg.

Das erweiterte StVO-Gesetz bietet jedoch auch zwei Schwachstellen: Zum einen gilt Paragraph 23 nur für den Fahrzeugführer, nicht aber für den Beifahrer. Hier liegt weiterhin eine nicht unwesentliche Rechtslücke vor.

Polizei darf Handys nicht ohne Verdacht kontrollieren

Zum anderen ist noch unklar, wie die Benutzung einer Blitzer-App kontrolliert werden soll. Polizisten dürfen Fahrzeuge nicht ohne begründeten Verdacht durchsuchen – und somit auch nicht Smartphones. Es muss also einen Anfangsverdacht geben, zum Beispiel ein Signalton einer Blitzer-App, damit die Polizei das Mobiltelefon beschlagnahmen darf.

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