Abstimmungsdossier: verfassungsartikel über die fortpflanzungsmedizin und gentechnologie im humanbereich (Art. 119 BV)

Bundesrat und Parlament möchten die genetische Untersuchung von menschlichen Embryonen, die bei einer künstlichen Befruchtung entstanden sind, in einem klar begrenzten Rahmen zulassen. Dadurch sollen Paare, die Träger einer schweren Erbkrankheit sind, Kinder bekommen können, die von dieser Krankheit nicht betroffen sind. Zudem sollen Paare, die auf natürlichem Weg keine Kinder zeugen können, so eine bessere Chance erhalten, ein eigenes Kind zu bekommen. Um die Präimplantationsdiagnostik erfolgversprechend durchführen zu können, muss zunächst die Verfassung angepasst werden. Die Abstimmung darüber findet am 14. Juni statt. Die Zulassung der PID erfolgt erst später auf Gesetzesstufe.

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