Zulassung und listung von trinkwasseruntersuchungsstellen

(nach § 15 Abs. 4 Trinkwasserverordnung *)

Als zuständige Behörde nimmt das Hessische Landesprüfungs- und Untersuchungsamt im Gesundheitswesen (HLPUG) die Aufgaben der Zulassung und Bekanntmachung der Liste der Trinkwasseruntersuchungsstellen nach § 15 Abs. 4 Trinkwasserverordnung (TrinkwV) sowie der Überprüfung der Trinkwasseruntersuchungsstellen nach § 15 Abs. 6 TrinkwV wahr. Die Zulassung als Trinkwasseruntersuchungsstelle, die in Hessen tätig und nicht bereits durch ein anderes Land zugelassen ist, wird auf Antrag und bei Erfüllung der Voraussetzungen nach § 15 Abs. 4 TrinkwV durch das HLPUG erteilt. Das HLPUG gibt die für das Land Hessen zugelassenen Untersuchungsstellen auf seiner Landesliste bekannt. Nach § 15 Abs. 4 TrinkwV gilt diese Listung bundesweit, in anderen Bundesländern zugelassene und gelistete Trinkwasseruntersuchungsstellen sind den auf dieser Seite gelisteten gleichgestellt. Eine Zusammenstellung der Listungen aller Bundesländer befindet sich beim Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit.

Als zuständige Stelle nach § 15 Abs. 6 TrinkwV wird durch das HLPUG regelmäßig überprüft, ob die einzelnen in Hessen zugelassenen und gelisteten Trinkwasseruntersuchungsstellen die genannten Voraussetzungen nach § 15 Abs. 4 TrinkwV weiterhin erfüllen und auf der hessischen Landesliste für Trinkwasseruntersuchungsstellen geführt werden können.

Eine der wesentlichen Voraussetzungen für die Zulassung als Untersuchungsstelle für Trinkwasser ist die Akkreditierung durch eine Akkreditierungsstelle für Trinkwasseruntersuchungen. Trinkwasseruntersuchungen, die durch Untersuchungsstellen ausgeführt wurden, die nicht durch ein Bundesland zugelassen sind, haben lediglich einen orientierenden Charakter und werden in der Regel vom Gesundheitsamt nicht anerkannt. Fester Beststandteil der Trinkwasseruntersuchung ist auch die Probenahme durch eine/n von der zugelassenen Untersuchungsstelle beauftragte/n Probenehmer/in. Diese/r Probenehmer/in muss einschlägig qualifiziert und in das Qualitätsmanagementsystem der Untersuchungsstelle eingebunden sein.

Unter Downloads kann die aktuelle Version der hessischen Landesliste der Trinkwasseruntersuchungsstellen als PDF-Datei heruntergeladen werden.

Einen Auszug aus der hessischen Landesliste der Trinkwasseruntersuchungsstellen, der eine Übersicht der in Hessen ansässigen und zugelassenen Untersuchungsstellen enthält, die nach Anlage 3 Teil II TrinkwV für den Parameter Legionella spec. akkreditiert sind, ist unter dem Punkt «Informationen zu Legionellen» zu finden.

* Die Trinkwasserverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. März 2016 (BGBl. I S. 459), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 3. Januar 2018 (BGBl. I S. 99) geändert worden ist

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