Programm zur förderung des wissenschaftlichen nachwuchses

Am 16. Juni 2016 haben die Regierungschefinnen und Regierungschefs von Bund und Ländern auf Vorschlag der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK) das Programm zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses beschlossen.

Mit diesem Programm wollen Bund und Länder die Karrierewege des wissenschaftlichen Nachwuchses an Universitäten besser planbar machen und transparenter gestalten. Das Programm soll zudem dazu beitragen, die Attraktivität des deutschen Wissenschaftssystems im internationalen Wettbewerb zu steigern und die Universitäten stärker dabei zu unterstützen, die besten Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler aus dem In- und Ausland zu gewinnen und möglichst dauerhaft zu halten.

Das Programm setzt den Schwerpunkt darauf, die Tenure-Track-Professur als eigenständigen Karriereweg neben dem herkömmlichen Berufungsverfahren auf eine Professur an deutschen Universitäten stärker zu verankern und dauerhaft in Deutschland zu etablieren. Der wissenschaftliche Nachwuchs wird auch dadurch gestärkt, dass antragstellende Universitäten ein Personalentwicklungskonzept nachweisen müssen, das systematische Überlegungen unter anderem zur Weiterentwicklung der Karrierewege für Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler enthält.

Zur Etablierung von Tenure Track sollen mit dem Programm 1.000 zusätzliche Tenure-Track-Professuren mit einer Laufzeit von bis zu sechs Jahren gefördert werden. Bei Geburt oder Adoption von Kindern kann die Förderung um bis zu zwei Jahre verlängert werden. Die Förderung beinhaltet Personalaufwendungen für die Professur sowie für Anschlussstellen und Ausstattungsausgaben. Dazu kommt ein Strategieaufschlag zur Beförderung eines Kulturwandels an Universitäten, zur Weiterentwicklung der Personalstruktur sowie zum Aufzeigen von Karrierewegen auch außerhalb der Professur.

Jedes Land stellt im Rahmen des Programms sicher, dass

  • die Gesamtzahl der Professorinnen und Professoren an seinen antragsberechtigten Universitäten während der Laufzeit des Programms um die Zahl der im Land geförderten Tenure-Track-Professuren erhöht wird.
  • die Gesamtzahl der Tenure-Track-Professorinnen und –Professoren an seinen antragsberechtigten Universitäten während der Laufzeit des Programms um die Zahl der durch das Programm geförderten Tenure-Track-Professuren erhöht wird und der mit diesem Programm erreichte Umfang an Tenure-Track-Professuren auch nach Ende des Programms erhalten bleibt.
  • sich die Anzahl der unbefristeten Professorinnen und Professoren an seinen antragsberechtigten Universitäten insgesamt nach Ende des Programms im Umfang der durch das Programm geschaffenen Tenure-Track-Professuren gegenüber dem Stichtag 1. Dezember 2014 erhöht hat.

Bis einschließlich 2015 getroffene Entscheidungen der Länder Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen und deren Auswirkungen auf die Anzahl der Professorinnen und Professoren an den antragsberechtigten Universitäten sind dabei angemessen zu berücksichtigen. Damit soll der besonderen Situation dieser Länder angemessen Rechnung getragen werden.

Das Programm hat eine Laufzeit bis zum Jahr 2032. Zur Finanzierung des Programms stellt der Bund ab dem Jahr 2017 bis zu eine Milliarde Euro über die Laufzeit zur Verfügung. Das jeweilige Sitzland stellt die Gesamtfinanzierung sicher. Die Anträge der Universitäten werden in einem wissenschaftsgeleiteten Auswahlverfahren in zwei Bewilligungsrunden entschieden. Dazu wurde ein Auswahlgremium aus Expertinnen und Experten aus der Wissenschaft und dem Hochschulmanagement sowie Vertreterinnen und Vertretern des wissenschaftlichen Nachwuchses gebildet. Auch Vertreter des Bundes und der Länder sind Mitglieder dieses Auswahlgremiums. 

Für Anträge aus einem Land steht eine bestimmte maximale Fördersumme zur Verfügung, die mit förderwürdigen Anträgen ausgeschöpft werden kann. Nicht durch erfolgreiche Anträge belegte Mittel stehen für förderwürdige Anträge anderer Länder zur Verfügung.

0 Kommentare