Pflegepool für Bayern

Auch Bayern bereitet sich in dieser Corona-Krise darauf vor, die pflegerische Versorgung der Menschen sicherzustellen. Jede Unterstützung ist hier gefragt!

Gesucht werden Fachkräfte, die eine Ausbildung im Pflege- und Gesundheitsbereich absolviert haben, derzeit jedoch nicht in ihrem Ausbildungsberuf tätig sind.

Sollten Sie über eine Ausbildung oder Erfahrung in einem pflegerischen Beruf, als Medizinisch-technische/r Assistent/in (MTRA, MTLA) oder Medizinische/r Fachangestellte/r (MFA) verfügen, bittet das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege in Zusammenarbeit mit der Vereinigung der Pflegenden in Bayern um Ihre Unterstützung. Des Weiteren sind nun auch inaktive Pflegefachkräfte für die Pflege im Operationsdienst, Operationstechnische Assistenten (OTA), Anästhesietechnische Assistenten (ATA), Intensivfachpflegekräfte (IPK), Notfallsanitäter, Pharmazeutisch-technische Assistenten (PTA) sowie Hebammen aufgerufen sich zu melden.

Registrieren Sie sich hier auf dieser zentralen Plattform, wenn Sie die Möglichkeit haben, die pflegerische und medizin-technische Versorgung der Bürgerinnen und Bürger zu unterstützen. Ein Einsatz ist auch dann möglich, wenn Sie derzeit in einem Arbeitsverhältnis (außerhalb des Bereichs der Gesundheitsversorgung und Pflege) stehen. Unter den unten näher beschriebenen Voraussetzungen (Mitgliedschaft in einer freiwilligen Hilfsorganisation) haben Sie in diesem Fall gegenüber Ihrem Arbeitgeber einen Anspruch auf Freistellung von Ihrer Arbeitstätigkeit und Entgeltfortzahlung für den Zeitraum der Unterstützung.

Ihr Einsatz erfolgt auf der Grundlage des Bayerisches Katastrophenschutzgesetzes (BayKSG).

Da nur freiwillige Helfer, die von einer freiwilligen Hilfsorganisation (beispielsweise Bayerisches Rotes Kreuz, Arbeiter-Samariter-Bund, Malteser-Hilfsdienst, Johanniter-Unfall-Hilfe oder Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft) eingesetzt werden, in den Genuss der Freistellungs-, Lohn- und Verdienstfortzahlungsansprüche (Art. 17 Abs. 1 BayKSG) kommen, können Sie – soweit Sie nicht bereits Mitglied einer freiwilligen Hilfsorganisation sind – zu diesem Zweck Mitglied beim Bayerischen Roten Kreuz (BRK) werden. Diese Mitgliedschaft ist projektbezogen und kostenlos, das heißt, es fallen keine Mitgliedsbeiträge an und es besteht auch keine Verpflichtung, eine Mindestzahl an Einsatzstunden zu leisten. Außerdem besteht keine Mindestdauer für eine Mitgliedschaft, und sie kann jederzeit beendet werden. Bitte tragen Sie in Ihrem eigenen Interesse dafür Sorge, dass zu Einsatzbeginn eine Mitgliedschaft bei einer freiwilligen Hilfsorganisation vorliegt. Ein entsprechender Aufnahmeantrag für das BRK steht Ihnen auf dieser Seite zum Download zur Verfügung. Sollten Sie bereits Mitglied beim Bayerischen Roten Kreuz oder einer anderen freiwilligen Hilfsorganisation sein, teilen Sie dies der VdPB bitte mit.

Vorteile für Sie durch die Vermittlung über den Pflegepool und die Führungsgruppen Katastrophenschutz (FüGK) sind: Im Falle des Einsatzes bleibt Ihr aktueller Arbeitsvertrag bestehen. Sie werden von der Arbeitsleistung für Ihren Arbeitgeber freigestellt und erhalten Ihr Arbeitsentgelt fortgezahlt. Ihr Arbeitgeber hat hierbei Erstattungsansprüche an die freiwillige Hilfsorganisation. Selbstständige Freiwillige erhalten Ersatz für ihren Verdienstausfall. Der hier zum Download angebotene Antrag und das entsprechende Merkblatt für Arbeitgeber gelten für alle Hilfsorganisationen.

ACHTUNG!

Diese Vorteile gelten nur für die registrierten Helfer, die Mitglied einer freiwilligen Hilfsorganisation (BRK etc.) sind und über den Pflegepool und den FüGK in eine Einrichtung vermittelt werden. Sie gelten nicht für registrierte Freiwillige, die selbstständig Kontakt zu einer Einrichtung aufnehmen und dort ihre Hilfe im Rahmen von arbeitsrechtlichen Einzelvereinbarung anbieten.
Für Freiwillige, die nicht Arbeitnehmer und nicht selbstständig oder freiberuflich tätig sind, kann über den Pflegepool leider keine Vergütung für den Einsatz gewährleistet werden. Wenn ein Arbeitsverhältnis zwischen Einsatzeinrichtung und Freiwilligem eingegangen wird, so erfolgt der Einsatz nicht im Rahmen des Pflegepools und der Mitgliedschaft beim BRK. Die Vergütung aus einem solchen Arbeitsverhältnis ist von der Einrichtung selbst zu finanzieren.

Ihr Einsatz wird ausschließlich während der Corona-Pandemie andauern. Die Führungsgruppen Katastrophenschutz (FüGK) sind angehalten, Unterstützung aus dem Pflegepool nur in dem Fall anzufordern, wenn aufgrund der Corona-Pandemie personell nicht vertretbare Engpässe in dem jeweiligen Zuständigkeitsbereich bestehen und die Unterstützung durch Freiwillige aus dem Pflegepool unabdingbar wird.

Nur die Führungsgruppen Katastrophenschutz (FüGK) erhalten für ihr jeweiliges Einsatzgebiet Datensätze aus dem Pflegepool. Eine direkte Datenweitergabe an mögliche Einsatzstellen durch den Pflegepool erfolgt nicht. Bitte richten Sie als Einsatzstelle keine entsprechenden Anfragen an uns.

Da die Frage nach dem Haftpflichtversicherungsschutz der eingesetzten Personen aufgeworfen wurde, möchten wir zudem auf Folgendes hinweisen: Der Haftpflichtversicherungsschutz der Freiwilligen im Rahmen ihres Einsatzes ist von dem Krankenhaus bzw. der Pflegeeinrichtung sicherzustellen, in dem/der der Einsatz stattfindet. Es ist von Seiten der Krankenhäuser und Einrichtungen zu gewährleisten, dass die vorhandenen Haftpflichtversicherungen auch für eingesetzte Freiwillige gelten. Ebenso bitten wir auch die Einsatzorte darauf zu achten, dass vor Einsatzbeginn eine Mitgliedschaft bei einer freiwilligen Hilfsorganisation beantragt wurde, damit freiwillige Helfer, die in einem Arbeitsverhältnis stehen bzw. selbstständig sind, von den hier aufgeführten Vorteilen profitieren. Ein Aufnahmeantrag als Mitglied des BRK steht auf dieser Seite zum Download bereit und kann noch vor Ort ausgefüllt und kurzfristig vor Einsatzbeginn eingereicht werden.

Aktuell erreichen uns zahlreiche Anfragen, parallel müssen noch notwendige Klärungen vorgenommen werden. Wir werden zeitnah weitere Informationen auf dieser Seite online stellen. Bitte haben Sie jedoch Verständnis, wenn wir nicht sofort jede Frage beantworten können.

Wir arbeiten daran, Ihnen möglichst zeitnah die benötigten Auskünfte zu erteilen.

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