Meldepflichten (und meldeformulare)

Im “Infektionsschutzgesetz – IfSG” gibt es verschiedene Meldepflichten bzw. Benachrichtigungspflichten:

Meldepflicht (und Meldeformular) für klinisch tätige Ärzte im ambulanten und stationären Bereich sowie weitere Berufsgruppen und Einrichtungen bei meldepflichtigen Krankheiten. Nachfolgender Link führt auf eine Internetseite mit dem entsprechenden Meldeformular (Vorschlag des LAGeSo), sowie Informationen zu den Meldepflichtigen, Meldeempfängern und Meldetatbeständen: “ Arztmeldung” gemäß §6(1) IfSG.

Meldepflicht (und Meldeformular) für den Nachweis meldepflichtiger Infektionserreger. Nachfolgender Link führt auf eine Internetseite mit einem Benachrichtigungsformular (Vorschlag des LAGeSo), sowie Informationen zu den Benachrichtigungspflichtigen, Empfängern der Benachrichtigung und den Tatbeständen, die eine Benachrichtigung erfordern: “ Labormeldung” gemäß § 7 (1, 2) IfSG.

Benachrichtigungspflicht von Gemeinschaftseinrichtungen, inkl. Schulen. Nachfolgender Link führt auf eine Internetseite mit einem Benachrichtigungsformular (Vorschlag des LAGeSo), sowie Informationen zu den Benachrichtigungspflichtigen, Empfängern der Benachrichtigung und den Tatbeständen, die eine Benachrichtigung erfordern: Gemeinschaftseinrichtungen gemäß §34(6) IfSG.

Meldepflicht bei nosokomialen Häufungen. Nachfolgender Link führt auf eine Internetseite mit Informationen zu den Meldepflichtigen, Meldeempfängern und Meldetatbeständen: Nosokomiale Häufungen gemäß §6(3) IfSG.

Meldepflicht und Meldeformulare für klinisch tätige Ärzte im ambulanten und stationären Bereich bei Impfreaktionen, die über das gewöhnliche Maß hinausgehen “Impfkomplikationsmeldung” § 6 (1) IfSG.

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