Maßnahmen für die Arbeit von morgen

Mit dem Arbeit-von-morgen-Gesetz sollen die Arbeitsmarkt-Instrumente klar auf ein Ziel ausgerichtet werden: Beschäftigung und Sicherheit für alle.

Die Corona-Krise hält Deutschland weiter im Griff. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat viele Maßnahmen ergriffen, wie bspw. die Anpassung des Kurzarbeitergeldes oder Erleichterungen in der Grundsicherung, um die Zeit überbrücken zu können.

Mit dem Arbeit-von-morgen-Gesetz («Gesetz zur Förderung der beruflichen Weiterbildung im Strukturwandel und zur Weiterentwicklung der Ausbildungsförderung») hat das BMAS diese Bemühungen verstärkt und richtet die Weiterbildungsförderung damit weiter auf die sich ändernden Anforderungen der demografischen Entwicklung, Digitalisierung und Nachhaltigkeit aus.

Mit dem Gesetz sollen die Arbeitsmarkt-Instrumente weiter klar auf ein Ziel ausgerichtet werden: Beschäftigung und Sicherheit für alle.

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