Energy-produkte: kennzeichnung mangelhaft

Ein Marktcheck der Verbraucherzentralen zeigt: Die Werbebotschaften für Energy-Riegel, -Bonbons, -Kaugummis und ähnliches gehen an der Realität vorbei, Verzehrshinweise und Warnhinweise fehlen. Nur Energy-Getränke sind bisher speziell geregelt.

Dubiose Werbung

Mir fragwürdigen Werbebotschaften animieren Anbieter im Internet vor allem junge Leute zum Kauf von Energy-Produkten:

  • „…sofort voll drauf…verboten geil!"
  • „Länger durchhalten, länger wach bleiben, länger feiern“
  • „macht die Nacht zum Tag!“
  • „Starthilfe in der Schule, bei der Klausur,…auf dem Dancefloor“
  • „Zu Risiken und Nebenwirkungen frag Deinen Dealer oder Barkeeper“

Abgesehen von einigen „Ausreißern“ erreichen die meisten der begutachteten Produkte im Koffeingehalt aber gerade mal eine Tasse Kaffee – vorausgesetzt, sie werden in normalen Portionsgrößen verzehrt, also ein Riegel, eine Handvoll Bonbons oder ein Tütchen Pulver pro Tag. In erster Linie liefern sie verschiedenste Süßmacher und viele Zusatzstoffe.

Warnhinweise und Risiken

Die Mehrheit der Anbieter gibt keine oder unklare Verzehrsempfehlungen und unvollständige Verbraucherhinweise.

Diese Angaben sind aber wichtig, denn die Energy-Produkte bergen Gesundheitsrisiken, wenn junge Menschen sie mit Energy-Getränken und Energy-Shots kombinieren, mit Alkohol mischen oder während körperlichen Anstrengungen wie Tanzen und Sport einnehmen. Dann können insbesondere bei der Verwendung höher dosierter Wachmacher Übelkeit, Angstzustände, Herzrasen, erhöhter Blutdruck bis hin zum Kreislaufkollaps auftreten. Die jüngste Studie des Bundesinstituts für Risikobewertung zum Konsumverhalten von „Vieltrinkern“ von Energy-Drinks auf Festivals, LAN-Partys und in Diskotheken bestätigt diese Risiken (Link s. Randspalte).

Mängel aus Sicht der Verbraucherzentrale

Ab Dezember 2014 sind auf allen koffeinhaltigen Lebensmitteln – wie schon jetzt auf koffeinreichen Getränken – Warnhinweise vorgeschriebenen: „Enthält Koffein. Für Kinder und schwangere Frauen nicht empfohlen“.

Aus Sicht der Verbraucherzentrale sind diese aber unzureichend. Wichtig wäre zusätzlich die Warnung vor Überdosierung, auch durch Verzehr mehrerer koffeinreicher Produkte, und vor der Kombination mit alkoholischen Getränken und Sport. Außerdem sind klare Verzehrsempfehlungen erforderlich. Bei „festen“ Lebensmitteln müssten Koffein-Höchstmengen vorgegeben werden – diese gibt es nur für koffeinreiche Erfrischungsgetränke. Außerdem sollte für hoch dosierte Produkte ein Verkaufsverbot an Kinder und Jugendliche erfolgen.

Infos zum Marktcheck

Die Verbraucherzentrale Hessen hat ab Ende 2013 stichprobenartig 21 koffein- und guaranahaltige Energy-Produkte begutachtet, darunter Bonbons, Kaugummis, Getränkepulver oder Nahrungsergänzungsmittel. Gecheckt wurden Internetseiten und Produktverpackungen, die Jugendliche und junge Leute ansprechen.

Quelle: Verbraucherzentrale Hessen e.V.: Energy Produkte: überflüssig und riskant. Verbraucherzentrale Hessen fordert strengere Kennzeichnungsvorschriften. Pressemitteilung vom 07.02.2014

Letzte Änderung 7. Februar 2014 Hinweis

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