Einkommen

Ein Bundestagsabgeordneter verdient nicht schlecht: zurzeit 8.667 Euro brutto im Monat (seit dem 1. Juli 2014 nach § 11 Absatz 1 Abgeordnetengesetz). In meinem früheren Beruf als Stadtoberinspektor hätte ich so viel Geld nicht bekommen können. Mit der am 13. Februar 2014 beschlossenen Reform sind die Diäten zum 1. Juli 2014 um 415 Euro gestiegen und werden zum 1. Januar 2015 noch einmal um 415 Euro steigen, auf dann 9.082 Euro. Damit verdienen Bundestagsabgeordnete dann so viel wie ein Landrat oder Bürgermeister einer mittelgroßen Stadt.

In Gesprächen mit Ihnen erfahre ich, dass für viele Bürgerinnen und Bürger undurchsichtig ist, wie viel Bundestagsabgeordnete verdienen. Das liegt auch an den Nebeneinkünften vieler Abgeordneter, weil sie zusätzlich zu ihrem Mandat einem anderen Beruf nachgehen, in Aufsichtsräten sitzen, Ämter und Kommunalmandate mit finanziellen Aufwandsentschädigungen innehaben oder mit anderen Zuwendungen in Verbindung gebracht werden.

Die Bürgerinnen und Bürger sollen wissen, wie viel ich monatlich verdiene, denn schließlich sind sie meine Arbeitgeber und ich beziehe mein Einkommen aus ihren Steuern.

Damit sie das auch tatsächlich überprüfen können, veröffentliche ich hier meinen aktuellen Einkommensteuerbescheid. Da ich erst im August 2012 wieder in den Bundestag nachgerückt bin, zurzeit den Einkommenssteuerbescheid von 2008. Sobald mir der Steuerbescheid für das letzte Jahr zugestellt wird, werde ich auch diesen hier veröffentlichen.

Ich übe keine Nebentätigkeit aus, beziehe keine zusätzlichen Entschädigungen und habe auch keinen Aufsichtsratsposten. Auch mein Mandat als Kreistagsabgeordneter habe ich niedergelegt, dass ich vorübergehend in der Zeit, in der ich nicht Abgeordneter war, innehatte.

Zusätzlich zur einkommenssteuerpflichtigen Diät erhalte ich wie jeder Abgeordnete eine steuerfreie Kostenpauschale in Höhe von 4.029 Euro im Monat, die im Einkommenssteuerbescheid nicht auftaucht und daher leider häufig nicht erwähnt wird. Diese Kostenpauschale ist zur Deckung der Kosten für die Ausübung des Mandates vorgesehen, also den Aufwand für die Zweitwohnung (bei mir Hotelkosten) in Berlin, für Fahrtkosten mit dem PKW, insbesondere im Wahlkreis, für die Wahlkreisbüros, Portokosten, usw. Einen Kostennachweis für die Verwendung der Pauschale muss ich nicht erbringen, allerdings darf ich auch keine Werbungskosten bei der Steuer geltend machen.

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